Das Tätigkeitsfeld des Rentenberaters umfasst vorrangig alle sozialrechtlichen Sachgebiete, die einen Bezug zu rentenrechtlichen Fragen aufweisen.
Dazu gehören neben dem Bereich Gesetzliche Rentenversicherung insbesondere auch die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung sowie das Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht.
Der freiberufliche Rentenberater vertritt seinen Mandanten dabei gerichtlich und außergerichtlich.
Diese Tätigkeit innerhalb des beschränkten Tätigkeitsfeldes nimmt insoweit rechtsanwaltsähnlichen Charakter an, da sie zum Beispiel neben reiner Rentenüberprüfung und -berechnung auch die Antragstellung, Anspruchsverfolgung und -durchsetzung umfasst.